Nutzungsbedingungen
Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit der Nutzung unseres E-Label-Services. Bitte lesen Sie sie aufmerksam durch — mit der Registrierung oder Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Für Ihre Unterlagen oder zum Ausdrucken stellen wir Ihnen die Nutzungsbedingungen zusätzlich als PDF-Datei zum Herunterladen bereit.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Nutzungsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen der Ellerhold AG (auch „Anbieter“ oder „Verwender“ genannt) und Kunden (auch „Nutzer“ genannt) in Bezug auf die digitale Dienstleistung „E-Labels“. Die Nutzungsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Unsere digitalen Dienstleistungen bezüglich E-Labels richten sich an die verantwortlichen Lebensmittelunternehmer für Weinbauerzeugnisse im Sinne von Art. 8 LMIV in Verbindung mit EU-Verordnung 2019/33. Der Anbieter kann geeignete Nachweise der Unternehmenseigenschaft und des Handelns als oder im Auftrag für einen Unternehmer für Weinbauerzeugnisse verlangen.
(3) Unsere Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben, anderenfalls gelten solche abweichenden Bedingungen als widersprochen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen, insbesondere mit den Mitarbeitern von der Ellerhold AG, bedürfen immer der Schriftform. Für den Inhalt einer solchen Vereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, unsere schriftliche Auftragsbestätigung an den Kunden maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Kündigung oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser Nutzungsbedingungen schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Voraussetzung für die Nutzung der digitalen Dienstleistungen ist der Abschluss eines Abonnementsvertrags über die Nutzung der Anbieter-Software zwischen der Ellerhold AG und dem Kunden. Für den Vertragsschluss ist die Erstellung eines Kundenkontos erforderlich. Der Vorgang zur Erstellung des Kundenkontos erfolgt durch die Eingabe der Kundendaten in die Eingabemaske und wird mit der Aktivierung über den Verifizierungslink abgeschlossen.
(2) Für jeden verantwortlichen Lebensmittelunternehmer ist ein getrennter Kundenaccount anzulegen und ein eigener Abonnementvertrag abzuschließen, auch wenn es sich um einen beauftragten Dienstleister handelt.
(3) Bei den auf der Website der Ellerhold AG dargestellten Leistungen handelt es sich um unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes. Mit der Abgabe der Bestellung erklärt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf den jeweiligen bestellten Dienst.
(4) Eine Vereinbarung über die Nutzung des Dienstes kommt zustande, indem der Kunde bei dem Anbieter über das Online-Bestellformular einen Zugang zum Dienst beantragt und der Anbieter dieses Angebot annimmt. Die Annahme des Angebots durch den Anbieter erfolgt mit der Übermittlung einer Auftragsbestätigung. Das Angebot des Kunden auf den Vertragsabschluss kann ferner dadurch angenommen werden, dass die bestellte Software zur Nutzung bereitgestellt wird.
(5) Der Vertragstext wird unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert. Der Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird dem Kunden zusammen mit der Auftragsbestätigung in Textform per E-Mail zugesendet. Der Anbieter kann den Vertragstext auch durch den Verweis oder Verlinkung auf die Webseite online bereitstellen. Insbesondere kann der Kunde in seinem Kundenkonto auf der Website des Anbieters die Vertragsbedingungen und Einzelheiten zum Bestellvorgang und in Anspruch genommenen Diensten einsehen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die auf die Dauer des Vertrags beschränkte Gestattung der Nutzung der Software für die Erstellung und Bereitstellung von E-Labels im Wege des Fernzugriffs über das Internet (digitale Dienstleistungen). Die vertragliche Leistung beinhaltet die entsprechende Nutzung von Servern des Anbieters oder von Servern, die im Auftrag des Anbieters betrieben werden. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
(2) Die digitalen Dienstleistungen werden im Rahmen eines Abonnementsvertrags erbracht und für die Dauer des Vertrags bereitgestellt.
(3) Während der Vertragsdauer hat der Kunde die Möglichkeit, die E-Labels in der benötigten Menge zu erstellen und veröffentlichen zu lassen. Innerhalb von 6 Monaten nach der Veröffentlichung des jeweiligen E-Labels kann der Kunde die gespeicherten Daten anpassen und korrigieren. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Änderung nur noch auf Anfrage möglich. Die Abrechnung der Leistung erfolgt gem. § 5 dieser Nutzungsbedingungen.
(4) Der Anbieter wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Software durchgehend verfügbar zu halten. Eine ausnahmslos konstante Verfügbarkeit ist technisch nicht zu realisieren und kann dem Kunden deshalb nicht gewährleistet werden. Die Dienste stehen den Nutzern zeitlich unbegrenzt zu mindestens 95 % im Jahresmittel zur Verfügung. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hostingausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet, etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen und werden auf das Verfügbarkeitsminimum nicht angerechnet. Der Anbieter wird Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.
§ 4 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer hat im Rahmen der Registrierung und Erstellung von E-Labels zutreffende und vollständige Angaben zu machen und diese im Fall nachträglicher Änderungen zutreffend und vollständig zu aktualisieren. Er verpflichtet sich, der dem Anbieter alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen, sofern sie für die Erbringung der digitalen Dienstleistungen relevant sind.
(2) Mit der Abgabe des Vertragsangebots im elektronischen Bestellvorgang bestätigt der Kunde, dass er entweder selbst der verantwortliche Lebensmittelunternehmer für Weinbauerzeugnisse im Sinne von Art. 8 LMIV in Verbindung mit EU-Verordnung 2019/33 ist oder in Vollmacht eines solchen Unternehmers handelt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Aufforderung seine Berechtigung zur Kennzeichnung der Weinerzeugnisse nachzuweisen.
(3) Der Kunde ist allein für die Lebensmittelkennzeichnung seiner Weinerzeugnisse verantwortlich. Er haftet weiterhin allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben auf dem E-Label.
(4) Die im elektronischen Vorgang der Erstellung von E-Labels benutzten Eingabemasken und Eingabehilfen dienen ausschließlich der allgemeinen Vereinfachung der Dateneingabe und gewährleisten nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kennzeichnung nach dem Lebensmittelrecht im Einzelfall. Der Kunde hat eigenverantwortlich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kennzeichnung zu überprüfen und sicherzustellen. Sollte das Ergebnis der Erstellung eines E-Labels nicht zufriedenstellend dargestellt werden, hat der Kunde dies vor der Veröffentlichung zu korrigieren oder gegenüber dem Anbieter anzuzeigen, damit der Fehler behoben werden kann. Die Veröffentlichung erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.
(5) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die von Nutzern eingestellten oder gespeicherten Informationen zu überwachen, auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen oder nach Umständen zu forschen, die auf unwahre oder rechtswidrige Angaben hinweisen. Der Anbieter ist jedoch im Falle einer Kenntnisnahme von unwahren oder rechtswidrigen Angaben von Nutzern zur Löschung dieser Angaben berechtigt.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, einem Nutzer den Zugang zur Software zu entziehen, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise ausräumt. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(7) Der Kunde darf im Rahmen seiner Registrierung und die Erstellung von E-Labels keine Rechte Dritter verletzen. Eine Verletzung der Rechte Dritter ist beispielsweise dann gegeben, wenn personenbezogene Informationen, geschützte Rechte oder sonstige Daten Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden, etwa der Name, Unternehmensbezeichnung, Marke oder Adresse.
(8) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(9) Der Kunde hat mindestens eine Sicherungskopie der übertragenen Daten zu erstellen und eigenverantwortlich aufzubewahren.
§ 5 Abonnementlaufzeit, Gebühren
(1) Die vereinbarten digitalen Dienstleistungen werden auf der Grundlage eines Abonnementvertrags erbracht. Der Vertrag beginnt mit Abschluss des Abonnementvertrags („Startdatum des Abonnements“) und dauert mindestens 12 Monate (Mindestlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
(2) Für jedes Jahr der Vertragsdauer (12 Monate), beginnend mit dem Vertragsabschluss (Abrechnungsjahr / Abrechnungszeitraum) fällt eine pauschale Jahresnutzungsgebühr für die Zurverfügungstellung des Diensts und für die Aufrechterhaltung der bereits veröffentlichen E-Labels an. Die Höhe der Jahresnutzungsgebühr beträgt 12,00 € und ist von der Zahl der veröffentlichen E-Labels unabhängig. Darüber hinaus und unabhängig von der Jahresnutzungsgebühr fällt für die Erstellung und Veröffentlichung eines neuen E-Labels jeweils eine Gebühr an, die sich aus der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Preisliste des Anbieters ergibt.
(3) Die Jahresnutzungsgebühr ist am Startdatum des Abonnements fällig und zahlbar bis zum Ende des Abrechnungsjahres. Die Gebühr für ein E-Label ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen E-Labels fällig und zahlbar bis zum Ende des Abrechnungsjahres, in dem die Veröffentlichung erstmals erfolgt. Wird der Vertrag gekündigt, sind die Jahresnutzungsgebühr und die Gebühr für veröffentlichte E-Labels zahlbar zum Ende des Nutzungsvertrages. Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) fallen nicht an.
(4) Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich durch die Rechnungsstellung zum Ende des Abrechnungsjahres. Der Kunde erhält die Rechnung als PDF per E-Mail an die in seinem Kundenkonto als Rechnungsadresse hinterlegte E-Mail-Adresse.
(5) Die angegebene Preise verstehen sich in Euro und sind Nettopreise zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Kunden zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.
(7) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
(8) Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die befürchten lässt, dass die Bezahlung gefährdet wird, oder werden solche bereits vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, so erfolgt weitere Dienstleistungserbringung nur gegen Vorauskasse. Entsprechendes gilt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Rechnungen in Verzug befindet.
(9) Nach Vertragsbeendigung werden sämtliche E-Labels (veröffentlichte, unveröffentlichte und Entwürfe) vom Anbieter nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten gelöscht.
§ 6 Gewährleistung
(1) Soweit ein Mangel der Software vorliegt, hat der Kunde zuerst den Anbieter zur Nachbesserung aufzufordern. Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche innerhalb angemessener Fristen fehlgeschlagen sind, hat der Kunde beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Minderung einer laufenden Vergütung oder auf Kündigung des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften über das Mietrecht (§§ 535 ff. BGB).
(2) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel die bereits bei Vertragsschluss vorlagen ist ausgeschlossen.
(3) Für Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Sachmängeln gelten die Haftungsregelungen des § 7.
(4) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Es ist nicht möglich Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Daher übernimmt der Anbieter keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Webseiten und technischen Systeme und kann diese auch nicht gewährleisten.
§ 7 Sonstige Haftung
(1) Die Haftung des Verwenders auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt. Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung des Verwenders wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Der Verwender haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Vertragspartner vertrauen darf.
(3) Soweit der Verwender dem Grunde nach im Falle einfacher oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verwender bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verwenders für Sachschäden und weitere Vermögensschäden auf einen Betrag insgesamt beschränkt, der einem fünffachen Jahresabrechnungsbetrag, ausgehend von dem letzten Abrechnungsjahr des betroffenen Kunden, entspricht. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
(6) Soweit der Verwender Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Anbieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(8) Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn er mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
(1) Erfüllungsort für die beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen ist am Sitz des Anbieters.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten Sitz des Anbieters. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
§ 9 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt und sind dann rückwirkend so auszulegen bzw. so zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
Stand: Dezember 2024